Wichtige Steuerbeträge 2025
Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025
Am 2.1.2025 ziehen inländische Depotbanken bei Investmentfonds im Wertpapierdepot die sogenannte Vorabpauschale für 2024 ein. In den Jahren 2022 und 2023 war keine Vorabpauschale fällig, da sich in den Jahren 2021 und 2022 zum Jahresbeginn ein negativer Basiszinssatz ergeben hatte. Die Vorabpauschale wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs fällig.
Die Vorabpauschale beträgt 70 % des sich aus der Multiplikation des Fondsrücknahmepreises vom Jahresanfang des Vorjahres mit dem Berechnungszinssatz ergebenden Produktes. Hatte der Rücknahmepreis eines Fonds am 2.1.2024 100 betragen, ist am 2.1.2025 eine Vorabpauschale von 100 x 2,29 % x 70 % = € 1,603 pro Fondanteil fällig.
Stand: 17. Dezember 2024
Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025
Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00
Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024
Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche Bruttoleistungen bei Photovoltaikanlagen
Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben
Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024
Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei
Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig